Zum 1. April 2021 tritt eine Änderung in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft. Keine zweite praktische Prüfung zur Streichung der Automatikbeschränkung im Führerschein mehr notwendig. Eine Bescheinigung der Fahrschule zur Befähigung mit Schaltgetriebe genügt.
MehrDie Unfallzahlen insgesamt waren 2020 in Baden-Württemberg stark rückläufig, mit zum Teil erheblichen Rückgängen in fast allen Bereichen. Sicherlich haben auch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie dazu beigetragen.
MehrIm Jahr 2001 wurde die sogenannte 0,8-Promille-Grenze auf 0,5 Promille herabgesetzt. Was das für die Fahrzeugfahrenden heißt, bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille, ohne Auffälligkeiten, wird ein Fahrverbot ausgesprochen.
MehrDie Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." So lautet die Grundregel für alle Verkehrsteilnehmenden. Nur: Allzu häufig wird sie leider vergessen.
In der gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit sehen wir die Verpflichtung, uns mit speziellen Informations- bzw. Präventionskampagnen auf bestimmte Zielgruppen oder Unfallursachen zu konzentrieren. Damit soll die Risikokompetenz der angesprochenen Zielgruppen gefördert und die Regelakzeptanz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbessert werden.