Die Verordnung besteht aus vier Artikeln: Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs und -Betriebsverordnung (AFGBV), Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FzV) und Inkrafttreten
MehrMehr als die Hälfte der toten Radnutzenden trug keinen Helm. Um diese Zahl zu verringern, beteiligt sich Baden-Württemberg an der bundesweiten Helmtragekampagne #kopfentscheidung und hat diese Aktion unter #helmdrauf weitergeführt.
Nähere Infos unter https://www.gib-acht-im-verkehr.de/helmdrauf/
Helme können Unfälle nicht verhindern, sie können aber vor schwerwiegenden Verletzungen schützen. Landesweite Challenge #helmdrauf gestartet.
MehrDie Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. "Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." So lautet die Grundregel für alle Verkehrsteilnehmenden. Nur: Allzu häufig wird sie leider vergessen.
In der gemeinsamen Verkehrssicherheitsarbeit sehen wir die Verpflichtung, uns mit speziellen Informations- bzw. Präventionskampagnen auf bestimmte Zielgruppen oder Unfallursachen zu konzentrieren. Damit soll die Risikokompetenz der angesprochenen Zielgruppen gefördert und die Regelakzeptanz aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbessert werden.