Rechtzeitig das neue Versicherungskennzeichen für 2023 beantragen

  • Roller, Mofas, Mopeds, S-Pedelecs bis max. 50 cm³ Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, bei Elektroantrieb einer max. Nenndauerleistung von 4 kW
  • Trikes und Quads mit denselben Eigenschaften
  • Motorisierte Krankenfahrstühle mit gleichen Voraussetzungen und
  • Elektrokleinstfahrzeuge nach der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFV)

benötigen jährlich ein neues Versicherungskennzeichen. Das Verkehrsjahr beginnt immer zum 1. März und endet Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Damit sich die Kontrollorgane leichter tun, ändert sich jährlich die Farbe; 2021 war blau,  2022  grün und ab März 2023 schwarz. Es empfiehlt sich, jetzt schon ein Kennzeichen bei der Versicherung zu beantragen, um es rechtzeitig anbringen zu können. Die Versicherungsbescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei auszuhändigen.

  • Neu ist seit März 2021, dass die bisherigen Blech- oder Aluminiumschilder auch, wie bei den E-Scootern, als Klebefolie zugelassen sind. Diese Lösung als Versicherungsplakette ist umweltfreundlicher und fälschungssicherer. Die Trägerplatte bleibt am Fahrzeug, es muss nur eine neue Folie angebracht werden. Ein Hologramm erschwert das Fälschen.
  • Die Verstöße gegen die Vorschriften bei Versicherungskennzeichen werden mit 10 € geahndet, besteht überhaupt keine Versicherung kann der Tatbestand einer Straftat des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erfüllt werden.