„ElefantenRennen“

Seien Sie Partner und kein Dickhäuter!

Bereits beim Verkehrsgerichtstag 2003 haben Experten darüber beraten, wie die Flüssigkeit des Verkehrs auf unseren stark belasteten Autobahnen verbessert werden kann. Neben der Möglichkeit einer allgemeinen Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den Fernstraßen wurde ein generelles Überholverbot für schwere Lkw diskutiert.

Ursachen die zu einem „Elefantenrennen“ führen

Kaum auf den Überholstreifen ausgeschert, unterzieht sich der Überholende den physikalischen Gesetzen des Überholweges. Um einen Überholvorgang ordentlich, d.h. ohne Behinderung anderer durchzuführen, muss der Überholende zunächst den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden überwinden, anschließend die Gesamtlänge des zu überholenden Lkw’s passieren; um danach mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand wieder nach rechts einzuscheren und den Überholvorgang zu beenden.

Gehen wir einmal von einer Fahrzeuglänge von 18 m je Lkw einschließlich Anhänger aus.

Erst hat der Lkw den Sicherheitsabstand von ca. 50 m zu überwinden, anschließend sich mit seiner gesamten Länge an dem Überholten vorbei zu schieben. Dies ist eine Fahrtstrecke von 36 m um nach weiteren 50 m wieder korrekt auf den rechten Fahrstreifen zu wechseln.

Geschwindigkeitsvorteil von nur 4 km/h und 111 cm in der Sekunde

Für diese insgesamt 136 m steht dem Überholer nur die Fahrgeschwindigkeit zur Verfügung, die er schneller fährt als der Überholte. Funktioniert der Geschwindigkeitsbegrenzer, kann der Überholende kaum schneller fahren als 90 km/h. Fährt der Überholte konstant 86 km/h, steht dem schnelleren Lkw nur ein Geschwindigkeitsvorteil von 4 km/h zur Verfügung. Dies wiederum bedeutet, dass er nur 111 cm in der Sekunde schneller ist, als der Überholte. Leicht nachzurechnen welche Zeit er für den Weg von 136 m benötigt; dies sind mehr als zwei Minuten. In diesen zwei Minuten legt der überholende Lkw jedoch tatsächlich eine Fahrtstrecke von über 3 km zurück und verhindert während dieser Zeit wiederum schnellerem Pkw-Verkehr das Überholen.

Schnellere PKW können kaum überholen

Spielt sich dieser Vorfall auf einer Fahrtstrecke von 10 km nur dreimal hintereinander ab, kann der schnellere Pkw-Verkehr kaum überholen. Die Fahrstreifen der Autobahn sind nicht ausgelastet, da während der Überholphase die Fahrbahn vor dem „Überholerpaar“ unbenutzt bleibt. Blockieren Lkw auf diese Weise den linken Fahrstreifen, erzeugt dies unter den Pkw-Lenkern nicht nur Unmut, Ärger und Aggression, es werden vermeidbare Staus produziert und damit die Unfallgefahr erhöht.

Urteil zur Differenzgeschwindigkeit

Um welches Geschwindigkeitsmaß sollte der Überholende tatsächlich schneller sein? Hierzu hat sich der Verordnungsgeber bisher nicht ausgelassen. Bereits im Jahre 1992 hat das Oberlandesgericht Frankfurt/M in einem anstehenden Bußgeldverfahren festgestellt, dass eine Differenzgeschwindigkeit von 10 km/h nicht ausreichend ist. Eine Differenzgeschwindigkeit von 20 km/h wird allgemein als ausreichend anerkannt.


Bußgelder bei Verstößen

Tatbestand Bußgeld Punkte
Überholen, obwohl die gefahrene Geschwindigkeit nicht wesentlich höher als die des überholten Fahrzeugs war (sog. „Elefantenrennen“) 80 € 1
Missachten des Verkehrszeichen 277 StVO (Überholverbot für LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht) 70 € 1
Überholen mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug 120 € 1

 

Tabellen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen der jeweilingen Fahrzeugart (Stand: November 2021):