Tretroller – Cityroller – Kickboard

Rumkurven auf Mini-Klapprollern ist Kult

TretrollerDer gute alte Tretroller aus Opas Zeiten hat sich in einen modern gestylten Mix aus Skateboard und Roller verwandelt.

Unter Trendbezeichnungen wie Micro Scooter (Mini-Klapproller), Kickboard (Kombination aus Skateboard und Roller mit drei Rädern und Knauf als Lenker) oder Waveboard (zwei Räder, kein Lenker, schlängelnde Vorwärtsbewegungen) rollen seit der Jahrtausendwende schon lange nicht mehr nur Kinder und Jugendliche auf unseren Wegen.

 

Egal welches Alter oder welcher Beruf – der Roller ist trendy, nicht nur bei Kids

Kind mit TretrollerEr wird als schnell, klein und praktisch, das ideale Fortbewegungsmittel über kurze Distanzen, vorgestellt. Von der Bushaltestelle zum Büro, von der Wohnung zum Sportverein, für den Weg zum Briefkasten, für das Einkaufen in der Fußgängerzone, als Spielgerät für Kinder – man steigt schnell auf und ab, Rolltreppen oder Stufen sind mit dem Leichtgewicht unterm Arm kein Problem.

Der Roller dient in erster Linie als sportliches und praktisches Fortbewegungsmittel.

Die Rollerfahrenden sind leider auch an Unfällen beteiligt bzw. kommen bei der Fortbewegung mit anderen Verkehrsteilnehmenden in Konflikt. Derartige Unfälle werden jedoch statistisch nicht gesondert erfasst.

Hauptunfallursachen bzw. Ursache für vermeidbare Verletzungen sind nach allgemeinen polizeilichen Erfahrungen:

  • mangelnde Beherrschung des Sportgeräts
  • nicht angepasste Geschwindigkeit
  • Selbstüberschätzung
  • mangelnde Schutzkleidung

Recht

Die hier beschriebenen Roller sind rechtlich wie etwa Inline-Skates besondere Fortbewegungsmittel und keine Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO).




Somit gelten die Regelungen für Fußgänger.

Tipps

Manche weichen mit den hippen Flitzern lieber auf die glatte, Kraft sparende Asphaltdecke aus. Dies bedeutet jedoch für Autofahrende, zu Fuß Gehende und Radfahrende ein weiteres „rollendes Risiko“ auf den Straßen.

Damit der kleine Roller ein sicheres Vergnügen bleibt, sollten folgenden Tipps beachtet werden:

  • Das Fahren auf öffentlichen Straßen und Radwegen ist verboten. Eine Ausnahme bilden verkehrsberuhigte Bereiche, Fußgängerzonen, Straßen ohne Gehweg.
  • Stets so fahren, dass Sie die Situation unter Kontrolle haben.
  • Wenn Sie auf dem Gehweg fahren: Geschwindigkeit anpassen, immer bremsbereit sein, vorausschauend fahren, nur links überholen, zu Fuß Gehende haben Vorrang!

Und nicht vergessen: Rücksicht kommt immer gut an!

Als „Fußgänger“ müssen die Rollerfahrenden zusammenfassend folgendes beachten:

  • Sie müssen Gehwege benutzen.
  • Auf die Fahrbahn dürfen sie nur dann, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat.
  • Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand rollern; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand rollern, wenn das zumutbar ist.


Verkehrsberuhigte Bereiche

VZ Verkehrsberuhigter Bereich

Hier sind folgende Regeln zu berücksichtigen:

  1. Zu Fuß Gehende (somit auch Rollerfahrende) dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr (wir erinnern uns: Roller sind eben keine Fahrzeuge i.S.d. StVO) muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführenden dürfen die zu Fuß Gehenden weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
  4. Die zu Fuß Gehenden dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.