Potential für Kommunen, Unternehmen und Privathaushalte

Lastenfahrrad
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Voll im Trend – Lastenräder oder auch Cargobikes, die wir etwa als wertvolle Transporthilfe von Paketzustelldiensten kennen. Gerade im urbanen Umfeld werden Lastenräder und ihre elektrischen Verwandten in Zukunft enorm dabei helfen, unsere Städte vom Lieferverkehr zu entlasten. Laut einer Studie des ECF-Projekts „Cyclelogistics“ können 51 Prozent der innerstädtischen Transporte auf Lastenräder verlagert werden. Der Zweiradindustrieverband hat erhoben, dass in Deutschland 2019 rund 75.500 Cargobikes verkauft wurden. Und das Marktwachstum betrug im Vergleich zum Vorjahr bei E-Lastenrädern sogar 40 Prozent.

 


Definition, Antrieb und Ausstattung

Fahrräder und damit auch Lastenfahrräder sind muskelkraftbetriebene Fahrzeuge. Ob ein- oder mehrspurig – das spielt dabei zunächst keine Rolle. Grundlage für die rechtliche Zuordnung ist deshalb die Definition (Beschreibung) von Fahrrädern.


Lieferverkehr und Ladezonen

Lastenrad stehend

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Beim Be- und Entladen in Ladezonen mit eingeschränktem Haltverbot auf der Fahrbahn gelten die gleichen Regeln wie für Kraftfahrzeuge: Halten zum zügigen Be- und Entladen ist erlaubt, wenn Gewicht und Menge des Transportgutes die Beförderung durch ein Fahrzeug verlangen.

In Fußgängerzonen erlaubt die Zusatzbeschilderung „Lieferverkehr frei“ (meist zeitlich befristet) auch gewerblichen Lieferverkehr mit Fahrrädern und Lastenrädern. Bei Zusatzbeschilderung „Fahrräder frei“ ist der gewerbliche Lieferverkehr mit Fahrrädern und Lastenrädern unabhängig von angegebenen Lieferzeiten ganztägig erlaubt. Anders als beim Be- und Entladen zählt zum Lieferverkehr auch die Beförderung kleiner und leichter Waren.


Quelle/Hinweis: Unsere Informationen zu Lastenrädern haben wir teilweise aus den Infoseiten des Verkehrsclubs Deutschland unter http://lastenrad.vcd.org.

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