Raser-Fall rechtskräftig – Bedingter Tötungsvorsatz

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes

Das Landgericht Hamburg hat am 19.02.2018 einen zur Tatzeit (4. Mai 2017) 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit zweifacher gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 1.03.2019 die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Allgemein