Neue Bußgeldsätze ab 09. November 2021

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Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. Oktober 2021, verkündet im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 74, ausgegeben zu Bonn am 19. Oktober 2021, Inkrafttreten am 09. November 2021.

Der Bundesrat stimmte der Novellierung zu, nachdem der Hauptstreitpunkt  der schnelleren Fahrverbote für überhöhte Geschwindigkeit ausgeräumt wurde. Somit wurde die 1 1/2-jährige Hängepartie, die mit der StVO-Novelle im April letzten Jahres begann, beendet. Qualifizierung bedeutet, mindestens Behinderung aufbauend auf den Grundverstoß.

Die komplette Verkündigung mit angehängter Tabelle für Geschwindigkeitsüberschreitungen ist beigefügt.