Der Sicherheitsgurt ist im Lkw eine wichtige Sicherheitseinrichtung
Bei 80% aller schweren Unfälle lassen sich Verletzungen vermeiden oder zumindest vermindern, wenn der Sicherheitsgurt angelegt wird.
Bei gemeinsamen Crash-Tests der DEKRA und Mercedes-Benz wurde gezeigt, dass für einen nicht angegurteten Lkw-Insassen bei einem Aufprall auf das Heck eines vorausfahrenden Lkws schon bei 30 km/h Differenzgeschwindigkeit die Gefahr besteht, aus dem Fahrerhaus geschleudert zu werden. Unfallforscher kannten entsprechende Fälle, bei denen Lkw-Insassen durch das eigene Fahrzeug überrollt wurden, bereits aus dem realen Unfallgeschehen.
Trotz aller Erfolge auch in der Prävention, insbesondere bei den Steigerungen der Gurtanlegequoten in den kleineren und leichteren Lkw, ist das Ziel einer ähnlich hohen Gurtanlegequote wie in Pkw noch nicht erreicht.
Wir wollen Sie als Lkw-Insassen vor allem in den großen und schweren Fahrzeugen davon überzeugen, dass Gurte Leben retten!
Wer während der Fahrt im Lkw ohne Sicherheitsgurt angetroffen wird, den erwartet ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro!
Im August 1992 wurde in § 35 (a) der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung der Einbau von Sicherheitsgurten in neu zugelassene Lkw (ohne die vorher geltende Beschränkung bis zu 2,8 t zulässige Gesamtmasse) gesetzlich vorgeschrieben. Damit war die Einführung der Gurtanlegepflicht auch in den schweren Lkw vollzogen. Sie stützte sich auf Erkenntnisse aus dem realen Unfallgeschehen, wonach auch für Fahrer und Beifahrer in Lkw der angelegte Sicherheitsgurt das wesentliche Grundelement des Insassenschutzes darstellt.
Nach § 21a der Straßenverkehrsordnung müssen in Fahrzeugen eingebaute und vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt werden.
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme.
Das gilt nicht für
1. (weggefallen)
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Hat’s geklickt?
Um die Gurtnutzung und -akzeptanz unter Lkw-Fahrern zu erhöhen, haben der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) und die BG Verkehr gemeinsam mit ihren Partnern auf der IAA Nutzfahrzeuge 2002 die Aktion „hat´s geklickt?“ gestartet. Mehr siehe unter www.hatsgeklickt.de
Mit der Kampagne „Hat’s geklickt?“ werden Sie als Lkw-Fahrerin oder Lkw-Fahrer über den Sicherheitsgewinn des angelegten Sicherheitsgurts informiert und zum Tragen motiviert. Es hat nicht nur mit Glück zu tun, wenn Lkw- oder Transporter-Insassen einen schweren Unfall unbeschadet oder nur leicht verletzt überstehen. Jeder Fahrer und Beifahrer kann mit dem Gurt entscheidend zur eigenen Sicherheit beitragen.
Untersuchungen zeigen: Bei 3 von 4 Unfällen kann der Sicherheitsgurt die Verletzungen der Lkw-Insassen vermindern oder gar vermeiden. Viele Fahrer, die einen schweren Unfall überlebt haben, wissen, was sie dem Gurt zu verdanken haben. Schnallen auch Sie sich an, damit Sie im Ernstfall sagen können: „Klick gehabt!“
Bei einem Frontalcrash unter 10 km/h wird das Körpergewicht um das Vierfache beschleunigt!