Kinder auf dem Rad sicher mitnehmen

Mit dem Fahrrad in der Freizeit oder im Alltag mobil zu sein und möglichst gleichzeitig noch die Kinder mitzunehmen ist inzwischen selbstverständlich.

Obwohl die Straßenverkehrsordnung nur in wenigen Ausnahmefällen den Transport von Personen in und auf Anhängern zulässt, ist der Transport von Kindern in Fahrradanhängern, die für diesen Zweck konstruiert wurden, erlaubt.





Kindersitze: Auf den ersten Blick besser geschützt

Besondere Belastungen in den Sitzen je nach Unfallart

Auf den ersten Blick scheinen Kinder, die in unmittelbarer Nähe zum Radfahrer auf Sitzen mitfahren, die an der Lenkstange oder hinter dem Sattel befestigt sind, im Verkehrsgeschehen besser geschützt zu sein.

Ergebnisse der Unfallforschung belegen jedoch, dass die Kinder – je nach Unfallart – in diesen Sitzen besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Stürzt das Fahrrad zu Boden, fällt das Kind aus großer Höhe auf die Straße und kann sich zudem an Fahrradteilen verletzen. Auch das sichere, kurzfristige Abstellen des Fahrrades mit Kind im Sitz ist bei den meisten Fahrrädern problematisch.

Keine außergewöhnlichen Gefahren und kein besonderes Verletzungsrisiko

Untersuchungen weisen nach, dass Kinder in Kinderfahrradanhängern keinen außergewöhnlichen Gefahren und keinem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt sind. Dennoch ist die sichere Teilnahme am Straßenverkehr an wesentliche Voraussetzungen geknüpft.


Sicher mit Anhänger und Kindersitz unterwegs

Für Sie als Radfahrerin oder Radfahrer: Mindestalter 16 Jahre zur Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren

Übung macht den Chauffeur – die Radfahrerin/der Radfahrer muss sein Gefährt beherrschen und hierzu das Anfahren und Bremsen, das Kurven fahren und die Besonderheit der Berg- und Talfahrt üben.

Insbesondere beim Um- oder Überfahren von Hindernissen wie Laternenmasten, Brückengeländer oder Bordsteinkanten sind Fahrzeugbreite und Nachlaufeigenschaften des Anhängers zu berücksichtigen.




Wichtig: Nur ein Fahrradhelm kann die Kinder optimal bei seitlichem Aufprall und Stürzen schützen.

Insassen der Kinderanhänger sind den radfahrtypischen Verkehrsunfällen ausgesetzt.

Nur ein hochwertiger, gut sitzender und befestigter Fahrradhelm kann die Kinder bei seitlichem Aufprall und Stürzen optimal schützen.

Siehe auch: Radhelm


Geeignete Räder für Fahrradanhänger

Wählen Sie ein stabiles, technisch geeignetes Fahrrad mit guter Bremsleistung

Inzwischen werden auch Kinderanhänger mit selbsttätiger Auflaufbremse angeboten. Eine individuelle Testfahrt ist hier hilfreich. Rennräder sind regelmäßig aufgrund der leichteren Bauweise und der größeren Übersetzung als Zugfahrzeug ungeeignet.




Wählen Sie einen qualitativ hochwertigen Anhänger

Lassen Sie folgende Kriterien in Ihre Kaufentscheidung einfließen.







Beleuchtung

Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung

Zahlreiche Details zur Beleuchtung und zu technischen und praktischen Betriebsbedingungen waren bisher in einem „Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern“ zusammengefasst. Die Inhalte dieses Merkblattes über lichttechnische Einrichtungen (Nr.3) sind durch die seit 01.06.2017 eingeführten Bestimmungen des § 67a StVZO (siehe nachfolgend) nicht mehr aktuell.






Empfehlung

Aktuelle Tests zu Kinder-Fahrradanhängern finden sie u.a. unter

http://www.expertentesten.de/sport-freizeit/fahrradanhaenger-test/