Voraussetzungen für sicheres Fahren

Bau-, Betriebs- und Ausrüstungsvorschriften

Fahrzeuge, somit auch Fahrräder, die im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb genommen werden, müssen technische Voraussetzungen erfüllen, die für ein sicheres Fahren erforderlich sind.




Wer Fahrrad fährt, trägt für den Betrieb des Fahrzeugs eine besondere Verantwortung

Gemäß § 31 StVZO muss, wer ein Fahrzeug (…) führt, zur selbständigen Leitung geeignet sein, also das Fahrrad im Straßenverkehr sicher führen und beherrschen können.


Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrräder

Weitere Detailvorschriften der StVZO regeln die Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrräder, die im öffentlichen Straßenverkehr zum Einsatz kommen sollen.






Das verkehrssichere Rad

das verkehrssichere Fahrrad

  1. Vorderradbremse
  2. Hinterradbremse
  3. Klingel
  4. Frontscheinwerfer
  5. Energieversorgung
  6. Pedalrückstrahler
  7. Rückleuchter/Strahler
  8. Speichenreflektoren

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Prüfung auf ausreichende Sicherheit und Haltbarkeit

Fahrradproduzenten sind auch aufgrund der Haftungsreglungen bei Schadensfällen und der zahlreichen nationalen und internationalen Gesetze gehalten, ihre Produkte eingehend auf ausreichende Sicherheit und Haltbarkeit zu prüfen.

Die Richtschnur gibt in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz vor, soweit nicht bereits detaillierte Regeln (z.B. durch die StVZO) Bau-, Betriebs- und Ausrüstungsvorschriften beinhalten.




Die für den Straßenverkehr erforderlichen sicherheitstechnischen Anforderungen ergeben sich aus allgemein zugänglichen, anerkannten Regeln der Technik und aus Unfallverhütungsvorschriften.

Gabel, Rahmen, Lenker und Bremsen auch z.B. Gepäckträger müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, damit Personen durch mangelhafte Bauteile nicht gefährdet werden oder zu Schaden kommen. 

Wer ein sicheres Fahrrad herstellen will, wird folgende europäische DIN Normen beachten müssen:

Um die Sicherheit der Bauteile von Fahrrädern – z.B. die dauerhafte Stabilität des Materials bei Belastung zu standardisieren, wurden mehrere Normen entwickelt.



DIN-Regelung: Gewährleistung von Mindeststandart für den Bau und die technischen Details von Fahrrädern

Die DIN-Regelungen sind allerdings kein bindendes Gesetz, sie definieren einen Mindeststandart für den Bau und die technischen Details von Fahrrädern, um einen weitgehend sicheren Betrieb unter verkehrsüblichen Umständen zu gewährleisten.

Für Fahrräder, die unter besonders harten Bedingungen eingesetzt werden oder die für den Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, für Liegeräder oder Tandems, für BMX Räder, Lastenräder sind o.g. EU-Normen nicht anzuwenden.

Die Herstellung und die Prüfung nach den Normvorgaben beziehen sich auf eine durchschnittliche und nicht auf eine etwa extrem sportliche Nutzung oder den Einsatz bei extrem belastenden witterungs- und Straßenzuständen. Hier sind insbesondere Rahmen, Gabeln, Lenker und Sattelstütze besonders belastet.

GS-ZeichenWurden einzelne Bauteile darüber hinaus (z. B. Gepäckträger) durch ein zugelassenes Prüfinstitut untersucht, wird dieses im Regelfall mit dem GS-Zeichen für „geprüfte Sicherheit“ gekennzeichnet. Damit trägt das betreffende Prüfinstitut die Gewähr, dass der Gepäckträger der europäischen Bauvorschrift  DIN EN 14872 entspricht.



Die Belastungsfähigkeit von Fahrrädern ist von der Sorgfalt bei der Herstellung und der Qualität der Bauteile aber auch von den Einsatzbedingungen und der Einsatzintensität des Nutzers abhängig.

Prüfen Sie nicht nur regelmäßig die Funktionsfähigkeit der Ausrüstung, sondern auch wichtige Konstruktionselemente auf Risse und Beschädigungen